Der BFH hat mit Beschluss vom 26.9.2022 – XI B 9/22 (AdV) – entschieden:
An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36 ff. RennwLottG i.d.F. vom 25.06.2021) zum 01.07.2021 keine ernstlichen Zweifel.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022-2454-3