Der BFH hat mit Beschluss vom 7.7.2022 – V R 10/20 – entschieden:
Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung er-folgt, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BB-ONLINE BBL2022-2324-1