Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine und die daraufhin erfolgten Sanktionen der EU führen auch für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland zu schwerwiegenden Folgewirkungen. „Die niedersächsischen Finanzämter werden in dieser herausfordernden Situation helfen und den in besonderer Weise betroffenen Unternehmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten mit steuerlichen Erleichterungen entgegen-kommen“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.
Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören die Her-absetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung oder der Erlass fälliger Steuern sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Ein entsprechender Erlass ging am 9.9.2022 den niedersächsischen Finanzämtern zu.
Wesentlich betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen, insbesondere und gerade auch wegen einer An-passung aufgrund der hohen Betriebskosten nicht mehr angemessener Steuervorauszahlungen, mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Über Anträge wird in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen schnell entschieden. Die Finanzämter gehen hier mit Augenmaß vor und schöpfen den ihnen hierbei zur Ver-fügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll aus.
Auch eine rückwirkende Herabsetzung der dritten Vorauszahlung zum 10.9.2022 ist im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich.
(Quelle: PM FinMin Niedersachsen vom 9.9.2022)