Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 26.8.2022 seine Stellungnahme zum vom IASB veröffentlichten Feedback Statement zum Post-Implementation Review (PiR) von IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ und IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ an den International Accounting Standards Board (IASB) übermittelt.
Der IASB hatte am 20.6.2022 einen Projektbericht und Feedback Statement zum Abschluss des PiR von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht. Darin stellt der IASB fest, dass die betreffenden Standards grundsätzlich wie beabsichtigt funktionieren. Im Ergebnis beschloss der IASB, dass keines der Themen, die Stakeholder im Rahmen des PiR als klärungsbedürftig zurückgemeldet hatten, von hinreichend hoher Priorität ist, um in das Arbeitsprogramm des IASB oder die Forschungspipeline für 2022 bis 2026 aufgenommen zu werden.
In seiner Stellungnahme stimmt das DRSC zwar dem IASB zu, dass IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 grundsätzlich wie beabsichtigt funktionieren. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte übergreifende Fragestellungen (wie z.B. die Bilanzierung von Transaktionen, die über ein Vehikel einer legalen Einheit („corporate wrapper“) ausgestaltet sind) weiterhin Anwendungsleitlinien in den IFRS fehlen, obgleich diese Themen vom IASB in der Vergangenheit z. T. bereits intensiv diskutiert wurden. „Wir bedauern, dass der IASB zu dem Schluss gekommen ist, dass in Bezug auf die von den Stakeholdern im Rahmen des PiR von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 aufgeworfenen Fragen keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind“, kommentiert Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, die aktuelle Projektentwicklung.
Einzelheiten können der Stellungnahme des DRSC entnommen werden, die auf der Website des DRSC abrufbar ist.
(www.drsc.de)