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BFH: Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

Der BFH hat mit Urteil vom 12.5.2022 – V R 37/20 – entschieden:

Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-1877-4