Am 19.7.2022 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) seinen Stellungnahmeentwurf zu den Konsultationsentwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ED ESRS) veröffentlicht. Der Stellungnahmeentwurf umfasst die Beantwortung aller Konsultationsfragebögen:
- Konsultationsfragebogen 1A: Architecture
- Konsultationsfragebogen 1B: Implementation of CSRD principles
- Konsultationsfragebogen 1C: Exposure Drafts content
- Konsultationsfragebogen 2: ESRS implementation prioritisation / pasing-in
- Konsultationsfragebogen 3A: Adequacy of Disclosure Requirements –Cross cutting standards
- Konsultationsfragebogen 3B: Adequacy of Disclosure Requirements – Environmental standards
- Konsultationsfragebogen 3C: Adequacy of Disclosure Requirements – Social standards
- Konsultationsfragebogen 3D: Adequacy of Disclosure Requirements – Governance standards
Zusätzlich veröffentlicht das DRSC ein Dokument, indem sein Verständnis der Konsultationsfragen erläutert wird. Der Stellungnahmeentwurf kann Änderungen unterliegen. Die finale Stellungnahme wird EFRAG bis spätestens zum Ende der Kommentierungsfrist am 8.8.2022 zugehen.
DRSC-Präsident Georg Lanfermann äußerte sich zu dem veröffentlichten Stellungnahmeentwurf: „Der Umfang, die Komplexität und der knappe Zeitrahmen der ESRS-Konsultation stellt viele Stakeholder in Deutschland derzeit vor große Herausforderungen. Mit der Veröffentlichung eines DRSC-Stellungnahmeentwurfs wollen wir den deutschen Stakeholdern Orientierung und fachlichen Input für Ihre eigenen Stellungnahmen bieten. Insbesondere der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Mitarbeiterstab des DRSC haben in den vergangenen Wochen eine großartige Leistung vollbracht.“
Zum Hintergrund: Mit der Veröffentlichung der ED ESRS begann am 29.4.2022 die ESRS-Konsultation, welche am 8. 8.2022 endet. Die vorgelegten Entwürfe der ESRS wurden gem. dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vom April 2021 von EFRAG erarbeitet und konkretisieren die in die Bilanz-Richtlinie aufgenommenen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS werden in Deutschland von ca. 15000 Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein. Zwischenzeitlich wurde am 21.6.2022 in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung über die CSRD erzielt. Eine Arbeitsversion der finalen CSRD wurde am 30.6.2022 veröffentlicht.
Das DRSC stellt einen Überblick sowohl über die ED ESRS als auch über die CSRD bereit.
(www.drsc.de)