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LG Stuttgart: Klimaklage gegen Mercedes-Benz – zulässig, aber problematisch

Das LG Stuttgart hat in der mündlichen Verhandlung vom 21.6.2022 deutlich gemacht, dass es die Klage der Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz für zulässig hält. Die DUH fordert in dem Prozess den klimagerechten Umbau von Mercedes-Benz insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Mercedes-Benz soll dazu u. a. bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen stoppen. Allein durch die in 2021 verkauften Autos war der Konzern weltweit für 65,5 Mio. Tonnen CO2 verantwortlich – mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal. Ob die Klage insgesamt Erfolg haben kann, steht damit aber noch aus. Laut Richter Bernd Rzymann, so LTO vom 21.6.2022, sei die Klage zulässig, aber die Kammer sehe erhebliche Probleme. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers festzulegen, wann welche Fahrzeuge produziert werden dürften. Eine Entscheidung wurde für den 13.9.2022 angekündigt. Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt: „Wir hoffen nun im September auf ein positives Ergebnis in der Sache – oder dass die Fragen grundsätzlich den europäischen Richtern vorlegt werden. Denn ob die europäischen Vorschriften zur Zulassung von Verbrenner-Autos mit den europäischen Grundrechten vereinbar sind, sollte der EuGH entscheiden.“

(PM DUH vom 21.6.2022; Aktuelles LTO vom 21.6.2022)