DCGK: Kodexreform 2022 – Nachhaltigkeit gewinnt an
Bedeutung


Bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen muss die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Dem will der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) durch seine Anpassung
Rechnung tragen. Darüber hinaus ergeben sich Anpassungen infolge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG).
Mit dem Beginn des Konsultationsverfahrens am 25. Januar 2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Vorschläge für Änderungen am Kodex für deutsche börsennotierte Gesellschaften auf ihrer
Website (www.dcgk.de) veröffentlicht und erläutert.
„In den seit 2009 geltenden Fassungen der Präambel sieht der Kodex die Unternehmensführung dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mit der Kodexreform 2020 wurde in der Präambel die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen besonders thematisiert. Doch die Aussage zur gesellschaftlichen Verantwortung muss nachjustiert werden, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsfaktoren sehr viel konkreter geworden sind,“ sagt Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Die erweiterten Berichtspflichten nach der bevorstehenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU kämen noch hinzu.
„Aufgabe der Unternehmensführung ist es, die wirtschaftlichen Erfordernisse und die ökologischen und sozialen Folgen der Unternehmenstätigkeit auszutarieren.“ sagt Nonnenmacher weiter. Dementsprechend soll
Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie verankert werden. Das schlägt sich in der neuen Empfehlung A.1 nieder. Der Vorstand soll die mit den Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmensstrategie soll darüber Auskunft geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Damit die Unternehmensstrategie wirksam umgesetzt wird, bedarf es einer entsprechend umfassenden Steuerung des Unternehmens und Erfolgskontrolle. Der Aufsichtsrat soll überwachen, wie der Vorstand mit den Nachhaltigkeitsfragen umgeht. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Aufsichtsräte eine entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise.
Verbesserung der Transparenz über das Interne Kontroll- und
Risikomanagementsystem

Das FISG macht die Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verpflichtend Nach dem geänderten Kodex sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems einschließlich des Compliance Managementsystems beschrieben werden. Zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme soll der Vorstand Stellung nehmen.
Schlüssige Anforderungen an die Sachkunde und die Unabhängigkeit im
Prüfungsausschuss

Der Kodex hält daran fest, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängiger Finanzexperte sein soll. Die beiden nach FISG erforderlichen Finanzexperten im Prüfungsausschuss benötigen nach Kodex besondere
Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies gilt gleichermaßen für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Konsultationsverfahren hat begonnen
Die interessierte Öffentlichkeit kann sich bis zum 11. März 2022 zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen schriftlich äußern. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission einfließen. Die neue Fassung des DCGK soll anschließend dem Bundesministerium der Justiz zur Veröffentlichung im
elektronischen Bundesanzeiger vorgelegt werden. Die Stellungnahmen werden auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht, sofern Konsultationsteilnehmer einer Veröffentlichung zustimmen.

(PM DCGK vom 27.1.2022)