-tb- Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat ihren Abschlussbericht über die Änderung der Leitlinien zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in Bezug auf die verzögerte Offenlegung veröffentlicht. Dieser hat bestimmte Fälle ergänzt, in denen Berichtersteller die Offenlegung von Insiderinformationen verzögern können. Die Pressemitteilung ist unter https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-publishes-guidelines-delayed-disclosure-under-mar abrufbar.
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