Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31.8.2022. Bei Land- und Forstwirten soll diese Frist sogar bis zum 31.12.2022 verlängert werden, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/205).
Außerdem soll auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 verzichtet werden. In dem Antrag mit dem Titel „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus durch Zusatzaufgaben anfallenden Belastungen gerade kleine und mittlere Kanzleien vor kaum lösbare Probleme stellen würden. Eine Verlängerung von Fristen könne für eine Entspannung der Lage sorgen.
(Quelle: hib 1121/2021 vom 8.12.2021)