Am 9.12.2021 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Darin sind Wirtschaftstätigkeiten und dazu jeweils technische Bewertungskriterien aufgelistet, anhand derer bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet und ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele der EU-Taxonomie vermeidet. Zusammen mit den Vorgaben der am 10.12.2021 im EU-Amtsblatt veröffentlichten delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 bzgl. der Berichterstattung bildet die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 die Grundlage für die erstmalige Veröffentlichung von Taxonomieangaben im Jahr 2022. Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen arbeitet währenddessen weiter an der EU-Taxonomie, insb. an technischen Bewertungskriterien für die anderen vier Umweltziele und an eine Ausweitung der EU-Taxonomie. Das DRSC führt Anwenderforen zur EU-Taxonomie-Verordnung durch. Sie dienen dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung bei deutschen Unternehmen. Das DRSC kanalisiert die identifizierten Anwendungsprobleme anschließend in Form von Eingaben in Richtung der Europäischen Kommission und der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Anwenderforen stehen exklusiv den DRSC-Mitgliedern offen. Am 10.11.2021 fand das bisher letzte 8. Anwenderforum statt. Das DRSC veröffentlichte am 2.6.2021 eine Stellungnahme zum Entwurf der delegierten Verordnung zur Berichterstattung. Zudem veröffentlichte das DRSC am 12.4.2021 die Ergebnisse einer Kurzumfrage zum Umsetzungsstand der EU-Taxonomie-Verordnung unter den DAX30-Unternehmen.
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