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BAG: Überstundenvergütung – Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu Arbeitszeitkonten

Das BAG hat mit Urteil vom 17.8.2021 – 1 AZR 175/20 – wie folgt entschieden:

Die Unwirksamkeit einer gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßenden Betriebsvereinbarung über die dauerhafte Verlängerung der regelmäßigen  Arbeitszeit  kann  zur  Folge  haben,  dass  eine  zeitgleich  geschlossene,  mit  der  Arbeitszeitverlängerung  aufgrund spezifischer Umstände untrennbar verknüpfte  Betriebsvereinbarung  über  die  Einführung  von  Arbeitszeitkonten  gegenstandlos  ist (Rn. 29 ff.).

(Orientierungssatz)