-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/6 „Lageberichterstattung“ veröffentlicht. Darin wird der zielorientierte Ansatz unter Berücksichtigung der sechs vorgeschlagenen Inhaltselemente grundsätzlich unterstützt. Allerdings wird die Zuständigkeit für die Entwicklung spezifischer regelbasierter Vorschriften für die Lageberichterstattung in erster Linie bei Gesetzgebern, Wertpapieraufsichtsbehörden und nationalen Standardsetzern gesehen. Die Stellungnahme ist unter https://www.efrag.org/News/Project-554/EFRAGs-Final-Comment-Letter-on-ED20216-Management-Commentary abrufbar.
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