Die Europäische Kommission hat am 25.11.2021 einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen Zugangspunkts für Unternehmens- und Produktdaten (European Single Access Point, ESAP) veröffentlicht (Pressemitteilung und dazugehörige Dokumente). Dieser bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA einzurichtende Zugangspunkt ist die bedeutsamste Maßnahme des im April 2021 veröffentlichten EU-Aktionsplans zur Vertiefung der Kapitalmarktunion.
Der Legislativvorschlag umfasst den Entwurf einer Verordnung zur Einrichtung des ESAP sowie die Entwürfe einer Omnibus-Verordnung und einer Omnibus-Richtlinie zur Änderung jener zahlreichen Rechtsakte, in denen die meldepflichtigen Informationen verortet sind. Hierzu zählen beispielsweise die Bilanz-Richtlinie, die Transparenz-Richtline und die Aktionärsrechte-Richtlinie. Der Aufbau des ESAP erfolgt gestaffelt. So soll die neue Meldepflicht für die gemäß der Transparenz-Richtlinie offenzulegenden Informationen ab dem 1.1.2024 und für die gemäß der Bilanzrichtlinie offenzulegenden Informationen ab dem 1.1.2025 gelten. Informationen sollen auch auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden können. Dies soll nichtbörsennotierten Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), eine höhere Sichtbarkeit und einen erleichterten Kapitalzugang ermöglichen.
Gemäß dem jüngst veröffentlichten Leitbild besitzt die Debatte zur weiteren Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung für das DRSC einen hohen Stellenwert. Das DRSC wird sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung entsprechender Vorgaben einsetzen, die sowohl den Erstellern als auch den Nutzern der Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten einen Mehrwert bieten. Bereits seit geraumer Zeit unterstützt das DRSC seine Mitgliedsunternehmen in Form regelmäßig stattfindender Anwenderforen bei der Einführung des European Single Electronic Format (ESEF) für die IFRS-Finanzberichterstattung. Das DRSC hatte bereits am 4.3.2021 im Rahmen der Konsultation der Europäischen Kommission zur ESAP-Einrichtung zu zentralen Aspekten des Vorschlags Stellung genommen. Die DRSC-Stellungnahme finden sie hier.
Anlässlich der Veröffentlichung des Legislativvorschlags äußert sich der Präsident des DRSC, WP/StB Georg Lanfermann, mit den folgenden Worten: „Die zentrale elektronische Bereitstellung von Unternehmensdaten unterstützt die Finanzierungsfähigkeit deutscher Unternehmen. Dies ist gerade mit Blick auf dringend benötigte Nachhaltigkeitsdaten im Zusammenhang mit Sustainable Finance notwendig.“
(PM DRSC vom 25.11.2021)