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EuGH: Mehrwertsteuerberichtigung: Nationale Regelung – Unbeweglichkeit durch vorgeschriebene Bedingungen

Der EuGH hat mit Urteil vom 11.11.2021 – C-398/20 – entschieden:

Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung entgegensteht, die die Berichtigung des Mehrwertsteuerbetrags von der Bedingung abhängig macht, dass die teilweise oder vollständig unbeglichene Forderung nicht innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten vor der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnergesellschaft entstanden ist, obwohl sich mit dieser Bedingung nicht ausschließen lässt, dass diese Forderung letztlich endgültig uneinbringlich werden kann.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2021-2773-2