Die BaFin hat mit sofortiger Wirkung das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSi) aufgehoben.
Hintergrund ist, dass die Anforderungen des Rundschreibens inzwischen vollumfänglich durch das neugefasste Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bzw. durch weitere, konkretisierende Regelungen ersetzt worden sind. Im Einzelnen sind dies:
die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389,
das Rundschreiben der Bankenaufsicht zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle,
das Rundschreiben zu den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) und
das Rundschreiben zu den Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT (ZAIT).
Diese Regelungen gewährleisten ein höheres Schutzniveau als das aufgehobene Rundschreiben.
(Meldung BaFin vom 4.11.2021)