Mit Urteil vom 26.10.2021 – C-109/20 – hat der EuGH in der Rechtsache PL Holdings seine aus dem Urteil Achmea hervorgegangene Rechtsprechung weiter entwickelt und festgestellt, dass das Unionsrecht einem Mitgliedstaat verbietet, eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, die den gleichen Inhalt hat wie eine in einem zwischen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Investitionsabkommen enthaltene ungültige Schiedsklausel. Das nationale Gericht ist daher verpflichtet, einen Schiedsspruch aufzuheben, der auf der Grundlage einer solchen Schiedsvereinbarung ergangen ist.
(PM EuGH Nr. 190/2021 vom 26.10.2021)