Finanzminister Reinhold Hilbers informierte sich am 18.10.2021 beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Hannover über den Fortschritt bei der weiteren Digitalisierung der steuerlichen Außenprüfung. Er hat das Finanzamt im Oktober 2020 mit der Durchführung eines entsprechenden Projektes beauftragt. In dem Prüfungsfinanzamt liegen umfangreiche Erfahrungen mit dem digitalen Datenzugriff vor, der durch das entsprechend qualifizierte Personal nunmehr fortentwickelt wird.
„Die verfahrensrechtlichen und zeitlichen Abläufe von steuerlichen Außenprüfungen werden von den betroffenen Unternehmen gerade auch im internationalen Vergleich zunehmend als Wettbewerbs- und Standortnachteil wahrgenommen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und die damit einhergehenden Beschleunigungseffekte werden nicht hinreichend ausgeschöpft. Hier besteht Verbesserungsbedarf“, so Minister Hilbers.
Ziel der Weiterentwicklung der digitalen Betriebsprüfung ist es, die Abläufe sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen zu optimieren und zu verschlanken. Die durch die Beschleunigung gewonnenen Ressourcen sollen es der Finanzverwaltung auch ermöglichen, gegenwartsnähere Jahre in die Betriebsprüfungen einzubeziehen. In der Folge ergibt sich daraus auch eine bessere Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen im Zusammenhang mit steuerlichen Außenprüfungen, so der Minister weiter.
Ohne Digitalisierung der Prüfungstätigkeit könnte eine Prüfung von Großbetrieben in dem jetzigen Umfang nicht gewährleistet und durchgeführt werden. Der digitale Zugang zu den Buchführungsdaten der Unternehmen ist Standard in der heutigen Außenprüfung. Hierfür steht der Finanzverwaltung schon langjährig ein Zugriffsrecht auf Daten und Datenverarbeitungssysteme der geprüften Betriebe zu. Die seitens der Unternehmen und der Finanzverwaltung mit der digitalen Außenprüfung verbundenen Erwartungen – insbesondere Beschleunigungs- und Entlastungseffekte – werden allerdings derzeit noch nicht vollumfänglich erfüllt. So werden seitens der Verwaltung bereits bei einer Übernahme der Buchführungsdaten in die eigenen Systeme Kapazitäten gebunden, die an anderer Stelle dann nicht zur Verfügung stehen. Standardisierte Schnittstellen, die bislang nicht vorgegeben sind, könnten hier Abhilfe schaffen und so auch bei den geprüften Unternehmen zu einer Arbeits- und Abstimmungserleichterung mit der Finanzverwaltung führen.
Weiterhin ist Ziel der Verwaltung, die Buchführungsdaten besser für die Prüfungsvorbereitung und die Setzung von Schwerpunkten zu verwenden. Eine zielgenaue Prüfungsvorbereitung ist auch geeignet, die Anwesenheit der Prüfungskräfte in den Unternehmen vor Ort zu minimieren und insoweit zu einer Entlastung beizutragen. Aber auch die Abarbeitung einzelner Prüfungsfeststellungen soll verstärkt mit Methoden der Datenanalyse erfolgen.
Entscheidend ist auch in diesem Zusammenhang das Mitwirkungsverhalten der geprüften Steuerpflichtigen. Für eine Beschleunigung und Optimierung der Abläufe ist die Finanzverwaltung auf eine aktive Mitwirkung der betroffenen Unternehmen angewiesen.
(Quelle: PM FinMin Niedersachsen vom 18.10.2021)