Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 20.10.2021 eine umfangreiche Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung zum Entwurf eines Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) vom 30.9.2021 an das BMF gesandt.
Das IDW unterstützt die Bestrebungen des BMF zur zeitnahen Veröffentlichung des Schreibens. Dadurch wird es optionswilligen Rechtsanwendern ermöglicht, sich das Optionsmodell kurzfristig (ggf. bereits mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2022) nutzbar zu machen. Der nach Ansicht des IDW insgesamt gelungene, umfassende Entwurf des Schreibens enthält bereits einige zu begrüßende Klarstellungen. Der Entwurf enthält jedoch einige auslegungsbedürftige oder unklare Formulierungen, aus denen sich Auslegungsschwierigkeiten für die Rechtsanwender und damit Hürden für die praktische Anwendung des Optionsmodells ergeben können. Diese will das IDW mit seinen Anmerkungen helfen auszuräumen.
Es hat daher u. a. angeregt, den persönlichen Anwendungsbereich zu erweitern und die Ausführungen zur Entscheidung über den Antrag zu ergänzen. Weitere Anmerkungen betreffen den Einbringungsgegenstand und die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft. Das IDW hat außerdem weiteren Regelungsbedarf aufgezeigt.
(IDW Aktuell vom 20.10.2021)