Die am 8.10.2021 bei der OECD zum Abschluss gebrachte umfassende Reform des internationalen Steuersystems wird sicherstellen, dass multinationale Unternehmen ab 2023 einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent unterliegen.
Die bahnbrechende Vereinbarung, auf die sich 136 Staaten und Gebiete, die zusammen mehr als 90 Prozent des weltweiten BIP stellen, verständigt haben, wird Gewinne im Umfang von mehr als 125 Milliarden US-Dollar der rund hundert weltgrößten und profitabelsten multinationalen Unternehmen auf Länder weltweit umverteilen. Damit wird sichergestellt, dass diese Unternehmen einen gerechten Beitrag zum Steueraufkommen leisten, wo immer sie tätig sind und Gewinne erzielen.
Nach langen Jahren intensiver Verhandlungen zur Anpassung des internationalen Steuersystems an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts haben sich nun 136 der insgesamt 140 Mitglieder des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS der Erklärung über die Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft angeschlossen. Damit wird die politische Vereinbarung über eine grundlegende Reform des internationalen Steuerrechts, zu der das Inclusive Framework im Juli gelangt war, aktualisiert und zum Abschluss gebracht.
Die Vereinbarung wird nun von allen Mitgliedern der OECD und G20 getragen, da auch Estland, Irland und Ungarn zugestimmt haben. Vier Länder – Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka – haben sich der Vereinbarung noch nicht angeschlossen.
Das Zwei-Säulen-Modell wird beim Treffen der G20-Finanzministerinnen und -minister am 13.10. in Washington DC und danach beim Treffen der Staats- und Regierungsspitzen der G20 in Rom Ende Oktober vorgelegt.
Das globale Mindeststeuerabkommen zielt nicht darauf ab, den Steuerwettbewerb zu beseitigen, sondern setzt ihm multilateral vereinbarte Grenzen; es wird dazu führen, dass die Länder jährlich rund 150 Milliarden US-Dollar an neuen Einnahmen erzielen. Säule 1 wird eine gerechtere Verteilung der Besteuerungsrechte der Staaten hinsichtlich der Gewinne der größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen gewährleisten. Sie sieht vor, dass ein Teil der Rechte zur Besteuerung multinationaler Unternehmen statt wie bisher deren Sitzstaaten den Märkten zugeordnet wird, in denen sie einer Geschäftstätigkeit nachgehen und Gewinne erzielen, unabhängig davon, ob sie dort eine physische Präsenz haben. Die neuen Regeln gelten konkret für multinationale Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mehr als 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von mehr als 10 Prozent – also die Unternehmen, die als Gewinner der Globalisierung anzusehen sind. 25 Prozent der Gewinne über der 10-Prozent-Marke werden den Marktstaaten zur Besteuerung zugewiesen.
Im Rahmen der ersten Säule wird erwartet, dass Rechte zur Besteuerung von Gewinnen in Höhe von mehr als 125 Milliarden US-Dollar jährlich auf die Marktstaaten übergehen. In Entwicklungsländern dürften die Mehreinnahmen proportional zum aktuellen Steueraufkommen höher ausfallen als in fortgeschritteneren Volkswirtschaften.
Mit Säule 2 wird ein globaler Mindeststeuersatz auf Unternehmensgewinne von 15 Prozent eingeführt. Dieser neue Mindeststeuersatz gilt für Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro und wird Schätzungen zufolge jährlich weltweit etwa 150 Milliarden US-Dollar zusätzliche Steuereinnahmen bringen. Weitere Vorteile ergeben sich auch aus der Stabilisierung des internationalen Steuersystems und der erhöhten Steuersicherheit für Steuerzahler und Steuerverwaltungen.
Die Länder beabsichtigen, 2022 ein multilaterales Übereinkommen zu unterzeichnen, das 2023 umgesetzt werden soll. Das Übereinkommen ist bereits in Arbeit und wird die Umsetzung der neu vereinbarten Besteuerungsrechte gemäß Säule 1 gestatten. Zudem wird das multilaterale Übereinkommen nötige Bestimmungen enthalten, um alle bestehenden Steuern auf digitalen Dienstleistungen und sonstigen unilateralen Maßnahmen zu stoppen und aufzuheben. Dies wird für mehr Steuersicherheit sorgen und Handelsspannungen verringern. Die OECD wird Mustervorschriften erarbeiten, mit denen Säule 2 in nationales Recht überführt werden kann. Dies soll 2022 geschehen, damit die neuen Regeln 2023 in Kraft treten können.
(Quelle: PM OECD vom 8.10.2021)