Der BFH hat mit Beschluss vom 2.7.2021 – V B 14/20 – entschieden:
NV: Die Auslegung eines Einspruchs als für eine nicht mehr existente KG eingelegt, entspricht bei einem erkennbar gewollten Handeln für den Rechtsnachfolger nicht den Anforderungen, die sich aus der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes ergeben.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-2390-8