Der EuGH hat mit Urteil vom 16.9.2021 – C-337/19 P – entschieden:
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Februar 2019, Belgien und Magnetrol International/Kommission (T‑131/16 und T‑263/16, EU:T:2019:91), wird aufgehoben.
2. Der erste und der zweite Klagegrund in der Rechtssache T‑131/16 sowie der erste Klagegrund und der erste Teil des dritten Klagegrundes in der Rechtssache T‑263/16 werden zurückgewiesen.
3. Die Sache wird zur Entscheidung über den dritten, den vierten und den fünften Klagegrund in der Rechtssache T‑131/16 sowie über den zweiten Klagegrund, den zweiten und den dritten Teil des dritten Klagegrundes und den vierten Klagegrund in der Rechtssache T‑263/16 an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
4. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(Tenor)
Volltext BB-Online BBL2021-2261-1