Der BFH hat mit Beschluss vom 26.5.2021 – V R 31/19 – entschieden:
Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2021-2198-2