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Europäische Kommission: Verlängerung der Änderungen zu IFRS 16

-tb- Die Europäische Kommission hat die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ vom 30.6.2021 zur Anwendung in der EU übernommen. Damit werden Leasingnehmer um ein zusätzliches Jahr von der Beurteilung befreit, ob es sich bei Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen um Leasingmodifikationen handelt. Das zugehörige Amtsblatt der Europäischen Kommission ist unter lex.europa.eu/legal‑content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2021.305.01.0017.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2021%3A305%3ATOC abrufbar.