Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Ende des Jahres 2020 ein Diskussionspapier veröffentlicht, das erste Vorschläge enthält, wie künftig Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung bilanziell abgebildet werden könnten (vgl. IASB DP/2020/2 Business Combinations under Common Control). Das IDW begrüßt das Projekt, äußert aber auch Zweifel.
Derartige Transaktionen sind aktuell vom Anwendungsbereich des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ explizit ausgenommen; auch die übrigen IFRS enthalten diesbezüglich keine Regelungen. Daher müssen Bilanzierende derzeit nach IAS 8.10 – unter Berücksichtigung der Fakten und Umstände des Einzelfalls – eine geeignete Rechnungslegungsmethode entwickeln und anwenden. In der Praxis kommt es dann regelmäßig entweder zu einer analogen Anwendung der Erwerbsmethode i. S. v. IFRS 3 oder zur Anwendung einer Form der Buchwertfortführungsmethode.
Das IDW begrüßt in seinem Schreiben vom 30.8.2021 ausdrücklich, dass das IASB nunmehr die Arbeiten an dem längst überfälligen Projekt vorantreibt, um die bestehende Regelungslücke in den IFRS zu schließen. Dabei stimmt es der vorläufigen Auffassung des Board zu, dass weder allein die Erwerbsmethode noch allein eine Buchwertfortführungsmethode auf alle Varianten von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung angewendet werden sollte.
Allerdings hat das IDW Zweifel, dass – wie vorgeschlagen – das Vorhandensein von nicht beherrschenden Gesellschaftern ein geeignetes Unterscheidungskriterium für die Anwendung entweder der Erwerbsmethode oder der Buchwertfortführungsmethode ist. Nach Ansicht des IDW sollte vor allem der wirtschaftliche Gehalt der jeweiligen Transaktion (z. B. die Gründe für eine konzerninterne Umstrukturierung) maßgeblich für deren bilanzielle Abbildung sein.
(IDW Aktuell vom 2.9.2021)