Das BFH hat mit Urteil vom 15.3.2021 – I R 61/17 – entschieden:
Nach der Rechtslage des Jahres 2010 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAVan eine inländische Kapitalgesellschaft, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. Abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2021-2069-1