Der Trend zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist ungebrochen. Dies betrifft vor allem die Einführung von Verfahren zur Digitalisierung von Belegen und Arbeitsabläufen sowie zur Belegarchivierung mit dem Ziel, eingehende Papierbelege vernichten zu können.
Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) einen IDW- Prüfungshinweis, um der ständig wachsenden Nachfrage nach Compliance-Prüfungen zur Beurteilung der Einhaltung der Vorgaben des BMF-Schreibens vom 28.11.2019 (GoBD) gerecht zu werden.
Der IDW PH 9.860.4 (07.2021) basiert auf IDW PS 860, der die Grundsätze und Vorgehensweise festlegt, nach denen IT-Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung durchzuführen sind. Er konkretisiert die Prüfung der Einhaltung der GoBD und legt die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit bei der Prüfung vorgehen.
Der IDW PH 9.860.4 (07.2021) wurde in der IDW Life 8/2021 veröffentlicht.
(IDW Aktuell vom 9.8.2021)