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BAG: Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft – Rohrleitungsbauarbeiten – Anbohren und Absperren von unter Druck stehenden Versorgungsrohren mithilfe von Spezialarmaturen

Das BAG hat mit Urteil vom 28.4.2021 – 10 AZR 144/19 – wie folgt entschieden:

1. Rohrleitungsbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes können auch an Versorgungsrohrleitungen innerhalb einer industriellen Anlage ausgeführt werden (Rn. 23).

2. Wird eine Versorgungsrohrleitung für Gas oder Erdöl mithilfe von Spezialarmaturen angebohrt und drucklos gestellt, damit sie von Dritten repariert oder verändert werden kann, handelt es sich um Rohrleitungsbauarbeiten im Tarifsinn (Rn. 24 ff.).

3. Der bauliche Charakter einer Leistung wird nicht dadurch infrage gestellt, dass dasselbe Ergebnis auch durch eine nicht bauliche Tätigkeit erreicht werden könnte (Rn. 28).

(Orientierungssätze)