Um das Steueraufkommen aus Aktien und anderen Kapitalanlagen geht es in einer Antwort (19/31555) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31289). Darin führt sie unter anderem auf, wie viele Steuerzahler in ihrer Steuererklärung jährlich Gewinne aus Aktien sowie aus anderen Kapitalanlagen angeben. Zugleich weist sie darauf hin, dass die Statistik nur zwischen dem Aufkommen aus der Abgeltungsteuer beziehungsweise der nicht veranlagten Steuer unterscheide, nicht jedoch nach Arten von Kapitaleinkommen.
Hintergrund der FDP-Anfrage ist ein Rechtsstreit über die geltende Regelung, dass Steuerzahler Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen können, nicht jedoch mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen. Ohne es beziffern zu können, geht die Bundesregierung ihren Angaben zufolge davon aus, dass eine Verrechnung von Aktienverlusten mit anderen Gewinnen zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen würde.
(Quelle: hib 916/2021 vom 23.7.2021)