BGH: Intransparente Angaben zu Überziehungszinsen auf Internetseite einer Bank

Der BGH hat mit Urteil vom 29.6.2021 – XI ZR 46/20 – entschieden: Wird auf der Internetseite einer Bank der Sollzinssatz, der für die Überziehungsmöglichkeit berechnet wird, mit „Aktuell bis zu 10,90 % p.a. Zinsen“ angegeben, ist dies nicht klar und eindeutig im Sinne von Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB.