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EFRAG: Übernahmeempfehlung für Änderungen an IAS 12

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für den IASB-Entwurf „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12)“ veröffentlicht. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass der IASB-Entwurf die Übernahmekriterien der EU erfüllt. Die Änderungen sehen eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme vor; danach gilt diese nicht für Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Die zugehörige Presseerklärung inkl. Links zu weiterführenden Dokumenten ist unter https://www.efrag.org/News/Project-509/EFRAG-seeks-comments-on-its-draft-endorsement-advice-on-Amendments-to-IAS-12 abrufbar. Kommentare werden bis zum 30.9.2021 erbeten.