Die Europäische Kommission begrüßt die heute von den Finanzministern und Zentralbankpräsidenten der G20 erzielte historische globale Einigung, die den internationalen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung fairer und stabiler gestalten soll. Mit diesem beispiellosen Konsens wird eine grundlegende Reform des internationalen Körperschaftsteuersystems in Gang gebracht. So sollen etwa Besteuerungsrechte neu verteilt werden, was bedeutet, dass die weltweit größten Unternehmen künftig überall dort Steuern zahlen müssen, wo sie Umsätze machen. Gleichzeitig soll ein weltweiter effektiver Mindeststeuersatz von nicht weniger als 15 % dazu beitragen, aggressive Steuerplanung einzudämmen und dem Wettbewerb um die niedrigsten Körperschaftsteuersätze ein Ende zu setzen.
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni, der heute an den Gesprächen in Venedig teilnimmt, erklärte: „Die G20 haben heute der historischen globalen Einigung über die Unternehmenssteuerreform zugestimmt, die vergangene Woche erzielt wurde und nun von 132 Ländern unterstützt wird. Damit wurde ein mutiger Schritt unternommen, der noch vor wenigen Monaten unmöglich schien. Dies ist ein großer Erfolg für die Steuerfairness, die soziale Gerechtigkeit und das multilaterale System. Aber es bleibt noch viel zu tun. Wir haben bis Oktober Zeit, zu einer endgültigen Einigung zu gelangen. Ich bin optimistisch, dass wir bis dahin auch einen Konsens zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu diesem wichtigen Thema erzielen können.“
Im Mittelpunkt der Arbeit unter der Schirmherrschaft des inklusiven Rahmens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stehen zwei zentrale Aspekte:
Die internationalen Regeln für die Verteilung von Besteuerungsrechten an Unternehmensgewinnen zwischen den Ländern sollen angepasst werden, um den sich wandelnden Geschäftsmodellen – beispielsweise der Tatsache, dass Unternehmen an einem Ort tätig sein können, ohne dort auch physisch präsent zu sein – Rechnung zu tragen. Nach den neuen Regeln würde ein Anteil an den überschüssigen Gewinnen der größten und rentabelsten multinationalen Unternehmen an die Marktstaaten umverteilt, in denen die Verbraucher oder Nutzer ansässig sind.
Es soll sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmen ihren gesamten Gewinn jedes Jahr zu einem effektiven Mindeststeuersatz versteuern. Dieser soll mindestens 15 % betragen und würde für alle multinationalen Konzerne gelten, die einen weltweiten Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR erwirtschaften.
Die technischen Einzelheiten werden in den kommenden Monaten ausgehandelt, um im Oktober schließlich zu einer endgültigen Einigung zwischen allen 139 Mitgliedern des inklusiven Rahmens zu gelangen. Sobald weltweit eine einvernehmliche Einigung über beide Säulen erzielt ist, wird die Kommission – im Einklang mit der Steueragenda der EU und den Erfordernissen des Binnenmarkts – rasch Maßnahmen für ihre Umsetzung in der EU vorschlagen.
(Quelle: PM EU Kommission IP/21/3582 vom 10.7.2021)