In Form einer Vorabstellungnahme kommentiert der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) kritisch den von EFRAG am 16. 6.2021 veröffentlichten Vorschlag des Due Process-Verfahrens für die Entwicklung von European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Er mahnt eine vollumfängliche Einhaltung des Due Process auch in der Übergangsphase und auch im Hinblick auf den bestehenden hohen Zeitdruck an.
Darüber hinaus bemängelt der Verwaltungsrat, dass das Konsultationsdokument nicht darauf eingeht, inwiefern die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in der gegenwärtigen Übergangphase hinreichende Transparenz gewährleistet. Die EFRAG wird aufgefordert, den Prozess der Ausarbeitung von Standards durch die Projekt Task Force so transparent wie möglich zu gestalten, indem Sitzungen, Sitzungsunterlagen sowie Sitzungsentscheidungen öffentlich zugänglich sind. Die Einbeziehung aller Stakeholder in den Standsetzungsprozess hat nach Auffassung des Verwaltungsrats einen erheblichen Einfluss auf die Qualität und die Akzeptanz der Standards.
Die EFRAG bittet um Kommentare zum vorgeschlagenen Due Process-Verfahren bis zum 15.9.2021.
(www.drsc.de)