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Europäische Kommission: Delegierter Rechtsakt zu den Berichtspflichten der Taxonomie-Verordnung

Am 6.7.2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den finalen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung. Damit erhalten Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht zu veröffentlichen, das letzte Element der regulatorischen Vorgaben für deren Berichterstattung zur EU-Taxonomie. Die betroffenen Unternehmen müssen ab 2022 über den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitions- (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) berichten. Der delegierte Rechtsakt präzisiert die Berichtspflichten zu diesen drei KPIs.

Im Vergleich zum Entwurf gibt es insb. folgende Überarbeitungen:

  • Klarstellung, dass im ersten Berichtsjahr (2022) ausschließlich der Anteil der taxonomiefähigen und der nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bezogen auf die drei KPIs anzugeben sind, d.h. eine weitere Differenzierung nach Wirtschaftstätigkeiten ist zunächst nicht erforderlich
  • Klarstellung, dass im ersten Berichtsjahr keine Vorjahreswerte zu berichten sind; ferner Verkürzung der Vorjahresangaben von fünf Vergleichsjahren auf ein Vergleichsjahr
  • Gewährung eines Übergangszeitraumes zur Anwendung der Berichtspflichten zu den nicht-klimabezogenen Umweltzielen (ein Jahr nach Geltungsbeginn der ausstehenden delegierten Verordnungen zu den technischen Bewertungskriterien)
  • Erweiterung des fünfjährigen Planungshorizontes für CapEx-Pläne zur Transition von Wirtschaftstätigkeiten in begründeten Ausnahmefällen von sieben auf zehn Jahre

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlichte am 2. 6.2021 eine Stellungnahme zum Entwurf des delegierten Rechtsaktes. Zudem veröffentlichte das DRSC am 12.4.2021 die Ergebnisse einer Kurzumfrage zum Umsetzungsstand der Taxonomie-Verordnung unter den DAX30-Unternehmen.

(www.drsc.de)