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BAG: Tarifliches Härtegeld – Auslegung eines Haustarifvertrags

Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2021 – 10 AZR 196/19, ECLI:DE:BAG:2021:240321.U.10AZR196.19.0 – entschieden:

1. Bei dem „Härtegeld“ nach § 2 Buchst. c Satz 1 des Flexi-TV 2015, das „für die Laufzeit des 7-Tage-Betriebes“ als „Einmalzahlung“ geleistet wird, handelt es sich nicht um einen kalenderjährlich wiederkehrenden Anspruch (Rn. 26 ff.).

2. Verfolgt der Kläger Ansprüche, die sich nach seinem Vortrag allein aus einem Tarifvertrag ergeben können, darf das Gericht nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht darüber befinden, ob der Kläger sein Rechtsschutzbegehren stattdessen auf eine Betriebsvereinbarung stützen kann (Rn. 43 ff.).

(Orientierungssätze)