Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen erarbeitet, zu dem derzeit die betroffenen Verbände angehört werden. Nach Prüfung der Stellungnahmen der Verbände und erneuter Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF die finale Fassung des BMF-Schreibens amtlich veröffentlichen. Damit soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft und dem einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden. Die Veröffentlichung der vorliegenden Entwurfsfassung erfolgt demgegenüber lediglich zu Informationszwecken.
(Quelle: PM BMF vom 17.6.2021)