Die EU-Kommission hat am 4.6.2021 Standardvertragsklauseln angenommen, die bei EU-weiten sowie internationalen Datentransfers angewendet werden können. Dabei hat sie auch die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom 16.7.2020 – C-311/18 (s. dazu Thieme/Wegmann, BB 2020, 1922) – berücksichtigt. Für Unternehmen besteht nun Handlungsbedarf, den Hamann/Wegmann in einer der Juli-Ausgaben des BB aufzeigen werden.
(Newsletter EU-Kommission vom 4.6.2021)