© IMAGO / U. J. Alexander

BAG: Fehlende Verkündung eines Urteils – formelle und materielle Rechtskraft

Das BAG hat mit Urteil vom 23. 3. 2021 – 3 AZR 224/20, ECLI:DE:BAG:2021:230321.U.3AZR224.20.0 – entschieden:

1. Ist ein Urteil nicht verkündet worden und wird dieser Mangel nicht geheilt – etwa weil sich der Wille, ein Urteil und nicht nur einen Urteilsentwurf zu erstellen, aus der richterlichen Verfügung, das Urteil zuzustellen ergibt – liegt lediglich ein Urteilsentwurf und kein Urteil vor (Rn. 21 ff.).

2. Dieser Verfahrensmangel kann nicht dadurch geheilt werden, dass die Parteien auf eine entsprechende Rüge verzichten (Rn. 25 ff.).

3. Entscheidet ein Rechtsmittelgericht in der Sache über ein gegen einen bloßen Urteilsentwurf eingelegtes Rechtsmittel und geht deshalb davon aus, dass ein Urteil vorliegt, kann seine Entscheidung in formelle und materielle Rechtskraft erwachsen (Rn. 35 ff.).

(Orientierungssätze)