BFH, Urteil vom 1.12.2020 – VIII R 21/17 – entschieden:
Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-1302-3