-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat einen Stellungnahmeentwurf zum Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“ des International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht. Grundsätzlich befürwortet die EFRAG darin die Vorschläge des IASB, eine strengere Methodik zur Definition von objektivierten Angabevorschriften zu entwickeln und verschiedene Interessensgruppen früher in den Standardsetzungsprozess einzubinden. Als erfolgskritisch sieht die EFRAG die richtige Abwägung zwischen geforderten Pflichtangaben und weiteren unternehmensspezifischen Angaben. Der Stellungnahmeentwurf der EFRAG ist unter https://www.efrag.org/News/Project-491/EFRAGs-draft-comment-letter-and-invitation-to-participate-in-field-test-on-ED20213-Disclosure-Requirements-in-IFRS-StandardsA-Pilot-Approach abrufbar. Kommentare werden bis zum 15.10.2021 erbeten.
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