Ein Verzicht auf den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld würde zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro für das Jahr 2020 führen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29195) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28592). Dabei entfielen den Angaben zufolge auf den Bund 0,72 Milliarden Euro, auf die Länder 0,65 Milliarden Euro und auf die Gemeinden 0,23 Milliarden Euro.
Welche Mindereinnahmen ein Verzicht auf den Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld bewirken würde, kann die Bundesregierung nach eigenem Bekunden nicht beantworten. Eine entsprechende Schätzung liege nicht vor, heißt es in dem Schreiben.
Kurzarbeitergeld ist zwar wie Arbeitslosengeld steuerfrei, beides kann jedoch den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte erhöhen.
(Quelle: hib 628/2021 vom 12.5.2021)