Am 28. 4. 2021 hat der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) die überarbeiteten Vorschriften des International Code of Ethics for Professional Accountants in Bezug auf Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services, NAS) und Honorare (Fees) veröffentlicht.
Die geänderten Vorschriften enthalten
- ein weitreichendes Verbot für Prüfungsgesellschaften, gegenüber einem Prüfungsmandanten von öffentlichem Interesse eine Nichtprüfungsleistung zu erbringen, sofern dadurch die Gefahr einer Selbstprüfung entstehen könnte;
- Schaffung neuer Bestimmungen bezüglich des Zusammenspiels von Abschlussprüfern und den für die Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen (those charged with governance), soweit dies Fragen der Unabhängigkeit in Bezug auf Nichtprüfungsleistungen und Honorare betrifft;
- verschärfte Bestimmungen, um einer unangemessenen Honorarabhängigkeit von Prüfungsmandanten entgegenzuwirken;
- Bestimmungen zur Förderung einer größeren öffentlichen Transparenz über Honorare, die von Prüfungsmandanten von öffentlichem Interesse gezahlt werden, und
- umfassende Leitlinien in Bezug auf Nichtprüfungsleistungen und Honorare.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hatte die Vorschläge des IESBA weitgehend kritisch gesehen, da die vorgesehenen Einschränkungen besonders kleine und mittlere Prüfungspraxen betreffen werden und damit zu Wettbewerbsnachteilen und zu einer Erhöhung der Marktkonzentration führen dürften.
Die überarbeiteten Bestimmungen treten für Abschlussprüfungen für Zeiträume in Kraft, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und wird seitens des IESBA empfohlen.
(Neu auf WPK.de vom 5.5.2021)