Die Bundesregierung sieht keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/28573) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28158) hervor. Einkünfte aus Kryptowährungen, die im Betriebsvermögen erzielt werden, unterlägen den Steuerregeln für Gewinneinkünfte, schreibt die Bundesregierung. Werden die Einkünfte aus Kryptowährungen im Privatvermögen erzielt, könnten diese der Besteuerung als Einkünfte aus Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen.
Das Bundesfinanzministerium stimmt der Antwort zufolge zur Zeit den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen mit den Finanzbehörden der Länder ab.
(Quelle: hib 549/2021 vom 26.4.2021)