Eine Entscheidung auf EU-Ebene in Steuersachen mit qualifizierter Mehrheit würde nicht automatisch gegen das Budgetrecht des Deutschen Bundestags verstoßen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28420) auf eine Kleine Anfrage (19/27993) der FDP-Fraktion mit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Festlegung über Art und Höhe der Abgaben als Teil des Budgetrechts im Rahmen der europäischen Integration nicht „in wesentlichem Umfang“ supranationalisiert werden, schreibt sie darin. Einen partiellen Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen schließe das nicht aus. Bislang gilt das Einstimmigkeitserfordernis.
(Quelle: hib 559/2021 vom 28.4.2021)