Deutschland wird die Option zur Verschiebung Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) nicht in Anspruch nehmen. Damit bleibt es dabei, dass Inlandsemittenten in Deutschland die ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre anzuwenden haben, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Eine Übersicht aller EU-Mitgliedstaaten, welche die Option zur ESEF-Verschiebung in Anspruch genommen haben, ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hatte berichtet, dass das Europäische Parlament und der Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt haben. Danach soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, die Anwendung der Anforderungen des (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben („Neu auf WPK.de“ vom 14.12.2020). Voraussetzung war, dass die Mitgliedstaaten dies der Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen. Die Verschiebung der ESEF-Veröffentlichung wurde als ergänzende Maßnahme beschlossen, um die Erholung von der Corona-Pandemie zu unterstützen.
(Neu auf WPK.de vom 20.4.2021)