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BAG: Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes – Erstellen mobiler Bühnen

Das BAG hat mit Urteil vom 27.1.2021 – 10 AZR 512/18, ECLI:DE:BAG:2021:270121.U.10AZR512.18.0 – entschieden:

1. Betriebe, die mobile Bühnen erstellen, fallen in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau. Mobile Bühnen sind Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik nach § 1 Abs. 2 Abschn. I Buchst. a Satz 4 VTV-Gerüstbau (Rn. 23 ff.).

2. Die Berufungsbegründung muss nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll. Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (Rn. 15).

(Orientierungssätze)