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DRSC: Vorschläge zum Bürokratierückbau in der Finanzberichterstattung

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 1.4.2026 eine Stellungnahme zu Bürokratieentlastungsmaßnahmen der finanziellen Berichterstattung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übermittelt. Darin unterbreitet das DRSC Themenvorschläge für eine mögliche Vereinfachung des nationalen und europäischen Rechtsrahmens außerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das BMJV hatte am 18.12.2025 und 27.1.2026 im Zuge von Workshops verschiedene Spitzenverbände und das DRSC aufgerufen, Möglichkeiten zum Bürokratierückbau in der Finanzberichterstattung zu eruieren. Im Nachgang zu diesen Workshops hat das DRSC die identifizierten Ansatzpunkte in einer unter www.drsc.de abrufbaren Stellungnahme zusammengefasst. Die Vorschläge sind in fünf Themenbereiche untergliedert: Offenlegung und digitale Berichterstattung, materielle Berichtspflichten, Anwendungsbereich der Finanzberichterstattung, Redundanzen, insbes. bei anlassbezogener und industriespezifischer Berichterstattung, Verhältnis von Standardsetzung, Enforcement und Regulatorik.

(www.drsc.de vom 1.4.2026)