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EuGH: Insolvenzverfahren und Gesellschafterdarlehen – Zur Anwendbarkeit des Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000

Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass sich eine Person, die Rückzahlungen auf ein Gesellschafterdarlehen erhalten hat, bei denen davon auszugehen ist, dass sie die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligen, nicht auf diese Vorschrift berufen kann, um einem Rückforderungsverlangen des Insolvenzverwalters der darlehensnehmenden Gesellschaft zu begegnen, wenn dieses Verlangen darauf abzielt, den nach dem Recht des Staates der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgesehenen Rang der Forderungen zu gewährleisten.

EuGH, Urteil vom 19.3.2026 – C-43/25

(Tenor)