Aufsatz: Start-ups und Arbeitsrecht

    Das Segment der Start-up-Unternehmen wächst. Darunter sind Unternehmensgründungen meist mehrerer jüngerer Gründer zu verstehen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung auf eine bislang nicht am Markt etablierte, innovative, meist digitale Weise vermarkten. Viele Start-ups erschließen mit Hilfe der Digitalisierung ein skalierbares Wachstumspotential, das für institutionelle Investoren interessant ist, aus dem sich eine der Hauptmotivationen der Gründer speist. Dies führt zu einem interessanten Beratungsbedarf für dieses innovative Feld der Neugründungen. Entscheidende Aspekte in der Beratung von Start-ups ist die Förderung des angestrebten schnellen Wachstums, d. h., die Beratung zielt darauf ab, etwaige Hindernisse für dieses Wachstumspotenzial beiseite zu räumen. Allerdings drohen dabei insbesondere im Arbeitsrecht Konflikte, die die Unternehmensentwicklung blockieren können. Eine weitere Hauptrichtung der Beratung von Start-ups zielt auf die Vermeidung von (Arbeits-)Kosten, wenn insbesondere in der Gründungs- und Aufbauphase noch keine Gewinne erwirtschaftet werden. In der Rechtsprechung spiegeln sich einige dieser Konflikte wider.

    Horstmeier, BB 2026, 820-823