Der BFH hat mit Urteil vom 22.7.2020 – II R 37/17 – entschieden: Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen.
xblx, Container im Osthafen, emwirt Frankfurt am Main *** xblx, container in the east port, emwirt Frankfurt am Main